Grundsätzlich gilt:
Unsere Schule ist ab 7.30 Uhr geöffnet.
Wir kommen pünktlich und regelmäßig zum Unterricht, bringen unser Arbeitsmaterial mit und sind vorbereitet.
Das Fehlen wird von den Eltern telefonisch am 1. Tag bis 8.00 Uhr entschuldigt (Sekretariat Tel. 970 34 00). Alternativ können die Eltern auch eine Mail senden an
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Kommt das Kind wieder in die Schule, so muss es bis zum 3. Tag die schriftliche Entschuldigung dem/der Klassenlehrer/in bzw. Kurslehrer/in vorlegen. Danach gelten Fehlzeiten als unentschuldigt.
Nur bei Krankmeldung durch die Eltern am 1. Tag bis 8.00 Uhr wird das Fernbleiben von einer Klassenarbeit als entschuldigt angesehen und ein Nachschreibetermin gewährt.
Wir essen nicht während des Unterrichts. Soft- und Energiedrinks sind generell nicht erlaubt.
Wassertrinken ist in Maßen auch während des Unterrichts erlaubt.
Wir kauen kein Kaugummi.
Wir achten sowohl auf gepflegte Kleidung als auch auf Körperhygiene und beachten die in der jeweiligen Klassenpflegschaft beschlossenen Absprachen.
Wir folgen den Anweisungen aller Lehrer/innen und aller übrigen Mitarbeiter/innen an unserer Schule – ohne zu widersprechen.
Wir gehen höflich und respektvoll miteinander um.
In den Fachräumen beachten wir die besonderen dort geltenden Regeln.
Wir halten uns während der Unterrichtszeiten und in den 5-Minuten-Pausen nur in den Klassenräumen auf.
Im Hause verhalten wir uns ruhig, rennen und schreien grundsätzlich nicht, werfen uns nicht auf den Boden, springen und rempeln niemanden an – auch nicht zum Spaß-!
Im Hause ist das Ballspielen verboten!
Öffnungszeiten des Kiosks:
Große Pause 10.10 Uhr – 10.30 Uhr.
Verhalten vor Unterrichtsbeginn:
Die Schülerinnen und Schüler können sich im Foyer und im Vorraum vor der Hausmeisterloge aufhalten.
Fängt der jeweilige Unterricht für eine Klasse später an, dürfen sich die Schülerinnen und Schüler nur vor der Hausmeisterloge und im Foyer aufhalten- nicht in den Fluren oder im Treppenhaus.
Die Klassensprecher melden sich im Sekretariat, falls ein Lehrer bzw. eine Lehrerin 5 Minuten nach dem Klingeln/Unterrichtsbeginn noch nicht im Klassenraum ist.
Pausenregelung:
Zu den Pausen verlassen wir die Klassenräume und gehen auf den Schulhof. Ein Aufenthalt im Schulgebäude während der Pausen ist nicht erlaubt und wird mit Abschreiben der Schulordnung geahndet.
Wir verlassen das Schulgelände während der 30-Minuten-Pause nie (Versicherungsschutz erlischt).
Die Klassenräume werden abgeschlossen. Die Aufsichten im Haus werden vom Hausdienst der Klassen 10 unterstützt.
Eine Regenpause gibt es nicht. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
In der Mittagspause verlassen wir die Klassenräume und nutzen entweder die Angebote des Ganztages oder halten uns auf dem Schulhof auf.
Während der Mittagspause wird ein warmes Mittagsessen angeboten.
Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 9 und 10 dürfen während der Mittagspause das Schulgelände verlassen.
Allgemeines Verhalten:
Aus Sicherheitsgründen ist das Sitzen auf den Fensterbänken verboten!
Wir schieben Fahrräder, Roller, Mofas und Kickboards auf dem Schulhof, und stellen sie sofort auf dem entsprechenden Parkplatz ab. Kickboards schieben wir im Gebäude.
Wir betreten den gesamten Fahrradparkplatz in den Pausen nicht. Wir bringen uns sonst in unnötigen Verdacht.
Wir bringen keine Gegenstände mit, durch die man sich selbst und andere gefährden kann (Messer und andere Werkzeuge, Feuerzeuge, Laserpointer, Feuerwerkskörper, …). Bei begründetem Verdacht darf die Schulleitung die Taschen auf den Besitz dieser Gegenstände hin untersuchen.
Wir benutzen während des gesamten Schulbetriebs keine Handys, Smartwatches, MP3-Player und sonstige Ton- und Bildträger, es sei denn, dies wird im Unterricht von der Lehrerin oder dem Lehrer erlaubt.
Während einer Klassen- oder Kursarbeit oder einem Test muss eine Smartwatch nach Aufforderung durch die Lehrerin oder den Lehrer genauso abgegeben werden wie ein Handy.
Genannte Geräte werden auf dem gesamten Schulgelände nicht eingeschaltet oder offen getragen. Sie bleiben in den Taschen, bis die Schule nach Unterrichtsschluss wieder verlassen wird.
Bei Fehlverhalten wird das Handy dem aufsichtführenden Erwachsenen ausgehändigt, im Sekretariat bzw. Büro der Schulleitung verwahrt und dort zum Ende des Schultages wieder an die Schülerin bzw. Schüler ausgehändigt. Bei dreimaligem Verstoß gegen diese Regel muss das Gerät von einem bzw. einer Erziehungsberechtigen abgeholt werden.
Auf mitgebrachte Wertgegenstände passen wir selbst auf. Die Schule haftet nicht bei Verlust.
Wir respektieren das Eigentum anderer und leihen uns nichts ungefragt aus.
Wir spucken nie!
Wir beschmieren und zerstören nichts. Jeder soll jeden, der solche Regeln übertritt, auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen.
Bei mutwilliger Beschmutzung und Zerstörung von Schuleigentum muss zu Wiedergutmachung an der WIGUMA teilgenommen werden.
Wir achten auf Sauberkeit in den Treppenhäusern, Fluren, Toiletten, im Foyer, auf dem Schulhof, genauso wie in den Klassenräumen.
Abfall gehört in den entsprechenden Abfalleimer.
Wir beleidigen, bedrohen, schlagen oder treten niemanden. Wir übern keinen Druck auf Mitschülerinnen und Mitschüler aus.
Auf dem Schulgelände werfen wir uns nicht auf den Boden, springen und rempeln auch niemanden an – auch nicht zum Spaß-!
Wir führen keine Spiele durch, die andere belästigen oder gefährden (Tunnelspiele, Schneebälle, Skaten, Schlitten etc.).
Bei Unfällen oder Gefahren verständigen wir sofort eine Lehrerin oder einen Lehrer oder das Sekretariat.
Im Sanitätsraum halten sich nur sanitätsbedürftige Schülerinnen und Schüler mit einer Begleitung auf.
Bei Feueralarm halten wir uns an die Ordnung, die allen bekannt ist und in allen Räumen aushängt.
Das Rauchverbot gilt gemäß § 41 Absatz 3 der ASchO (Allgemeine Schulordnung) überall auf dem Schulgelände.